Beamtendarlehen und Beamtenkredite – Was sind die Besonderheiten

Was sind Beamtendarlehen? Beamtendarlehen sind Darlehen, bei denen der Kreditgeber nicht eine Bank, sondern eine Versicherung ist. Diese Kredite werden nur an Beamte auf Lebenszeit vergeben und haben als Besonderheit eine besonders lange Laufzeit. Die maximal möglichen Laufzeiten schwanken zwischen 20 und 25 Jahren, wobei diese maximale Laufzeit auch vom Alter des Beamten abhängig ist. Beamter auf Lebenszeit zu sein, bedeutet, dass das Einkommen ein Leben lang garantiert ist, auch in der Höhe. Die Höhe des Alterseinkommens ist bereits dem aktiven Beamten sicher, denn diese Höhe ist gesetzlich festgelegt und bestimmt sich zum einem aus der Höhe des letzten aktiven Einkommens und der zurückgelegten Dienstzeit. Das aktive Einkommen muss aber mindestens zwei Jahre in der letzten Höhe bezogen worden sein. Eine Beförderung kurz vor der Pensionierung erhöht die mögliche Pension nicht. Beamtendarlehen sind besonders zinsgünstig. Einen Beamtenkredite gibt es aktuell schon für einen Zins von 5,6% pro Jahr – nominal. Die Zinsen können je nach Anbieter bis zu 25 Jahren fest geschrieben werden. Durch diese langen Laufzeiten sind die Raten recht niedrig. Zwar werden Kritiker behaupten, dass die Gesamtkosten bei einer solch langen Laufzeit erheblich höher seien, als bei einem Ratenkredit mit nur fünf oder sechs Jahren Laufzeit. Aber hierbei werden dann wieder Äpfel mit Birnen verglichen. Die Unterschiede zu “Ratenkrediten” Diese Beamtendarlehen werden durch eine neu abzuschließende Kapitallebensversicherung gesichert und getilgt. Dieser Schutz müsste bei einem Ratenkredit mit zusätzlichen Beiträgen dazu gekauft werden. Sondertilgungen sind jederzeit möglich; bei Ratenkrediten nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Spart man die Differenz zwischen den monatlichen Raten in einer Kapitalanlage an, wird sich ein nicht unerhebliches Vermögen aufbauen lassen. Wie hoch kann ein Beamtendarlehen sein? Derzeit bewegen sich die möglichen Darlehenssummen zwischen 10 000 Euro und 100 000 Euro. Wie hoch das Darlehen für den einzelnen Beamten ausfallen kann, hängt von nachfolgenden Kriterien ab. Die Darlehensrate muss durch den pfändbaren Teil seines aktiven Gehaltes gedeckt sein. Die Darlehensrate darf 15% seines monatlichen Bruttogehaltes nicht übersteigen. Die Darlehensrate muss im pfändbaren Teil des schon erlangten Ruhegehaltsanspruch (Pensionsanspruchs) gedeckt sein. Die letzte Vorschrift kann auch durch den Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit barer Rente erfüllt werden.

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